Auftaktgespräch zum geplanten Gewerbegebiet „Kleinfeldchen“
Protokoll erstellt am |
28.08.2014 |
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Rathaus der Stadt Hennef |
Protokoll erstellt von |
David Wagner |
Teilnehmer Stadt Hennef: Klaus Pipke (Bürgermeister) Ralf Offergeld (Vors. Planungsausschuss) Melanie Pörsch ( Stadtentwicklung, städtische Liegenschaften) Gertraud Wittmer (Stadtplanung- und Entwicklung) Herr Stenzel (Technischer Geschäftsführer Stadtbetriebe)
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Teilnehmer Bürgerinitiative: Mario Peters Björn Golombek Frank Hildebrandt Simone Wagner David Wagner |
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Person |
Anmerkungen zum Thema |
Hr. Pipke
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Herr Pipke erläutert zum Auftakt des Gesprächs warum die Wahl auf das Gebiet
Kleinfeldchen gefallen ist: Es sind keine andere Gewerbeflächen mehr frei. Die Stadt |
Herr Hildebrandt
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1.
Herr Hildebrand bedankt sich bei der Stadt Hennef für die Bereitschaft zu einem 2. Es wird ein gemeinsames Protokoll erstellt, um dieses im Nachgang zu veröffentlichen. |
Frau Wittmer
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1.
Zur Information des Verwaltungsprozesses: Der Bebauungsplan legt den Standort fest.
2.
Das Bebauungsplanverfahren ist mehrstufig, zur Zeit befindet sich das Verfahren in der
3.
Derzeit wird auf den Bebauungsplanentwurf hingearbeitet – danach erfolgt die 4. Es ist geplant, dass der Brandschutzbedarfsplan in der nächstens Sitzung durch den Rat der Stadt Hennef beschlossen werden soll (Termin: die Ratssitzung ist im Oktober) 5. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bauausschuss und Planungsausschuss soll der Bebauungsplan „Kleinfeldchen“ den Ausschüssen zum Beschluss vorgelegt werden. Diese Sitzung wird im November stattfinden. |
Frau Pörsch |
Es gibt viele Interessenten für das Gewerbegebiet. Lediglich das Busbetriebes „Kolf“ und |
Herr Wagner |
Herr Wagner regt an, dass die Stadt an eine Bürgerinformationsveranstaltung kurz nach
der |
Frau Wagner |
Frau Wagner spricht die sich wiedersprechenden Gutachten von „BUND Rhein-Sieg“ und |
Frau Wittmer |
1.
Zur Vorbereitung der Novembersitzung werden alle benötigen Gutachten von der
2.
(Update vom 16.09.2014) Die Stadt Hennef plant eine Informationsveranstaltung am |
Allgemeine Planung:
Herr Pipke
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1. Der Rhein-Sieg-Kreis drängt auf die Verlegung des Busbetriebes Kolf aus dem Gebiet 2. Als Gastronomienutzung ist von der Stadt Hennef höchstens „Osteria“, „Vapiano“ oder vergleichbares vorgesehen. Eine weitere Fastfood-Kette ist an diesem Standort nicht gewünscht. (Anmerkung: Die Stadt ist als Grundstückseigentümer frei, an welchen Betreiber/Firma sie eine Fläche veräußert; ein Bebauungsplan jedoch kann in Bezug auf Zulässigkeit von Gastronomie nicht zwischen „Fast-Food-Kette“ und „gehobener Gastronomie“ differenzieren.) |
Herr Wagner |
1. Die Anwohner befürchten, bei Ansiedlung einer weiteren Fastfood-Kette, erhöhte Mengen an Müll in den umliegenden Gärten. |
Feuer-
& Rettungswache:
Herr Pipke |
1. Es gibt durch den Rhein-Sieg-Kreis und das Land vorgegebene Hilfsfristen (8 Minuten für Rettungsdiensteinsätze im städtischen Bereich und 12 Minuten in ländlichen Bereich sowie 8 Minuten für Feuerwehreinsätze). Derzeit werden die außenliegenden Ortsteile (z.B. Happerschoss, Eulenbach, Altenheim Altenbödingen) nicht innerhalb der o.g. Fristen erreicht. Mit der Wahl Kleinfeldchen werden alle außenliegenden Ortsteile erreicht (z.B. im Vergleich zu einer Ansiedlung der Feuer/Rettungswache in Eitorf). 2. Die Rettungswache wird im 24/7 Betrieb mit lediglich einem Rettungswagen betrieben. 3. Die Feuerwache wird mit lediglich einem Lösch-Fahrzeug betrieben (Halle 1) (Zusätzlich ein Versorgungsfahrzeug und ein Sprinter). Die hauptamtlichen Feuerwehrleute reparieren in den Nicht-Einsatzzeiten in Halle 2 den Wagenpark der Feuerwehr Hennef. Die Freiwillige Feuerwehr verbleibt in der Meys Fabrik. |
Frau Pörsch |
Es gibt noch keine konkrete Planung für die Feuer- und Rettungswache, allerdings wird diese Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung nehmen, die Gebäude würden schalltechnisch so angeordnet werden, dass diese den zu erwartenden Lärm größtmöglich zur Wohnbebauung abschirmen ( dies kann u.a. dadurch erreicht werden, dass die Gebäude mit der Rückseite zu den westlich gelegenen Wohngebäuden errichtet werden ). Dieses Grundstück ist das einzige, wo die Ausfahrten der Feuer- und Rettungswache nicht in Richtung der Wohnhäuser zeigen. Bei der Planung der Feuer- und Rettungswache soll berücksichtig werden, dass das Gebäude den zu erwartenden Lärm möglichst gut von den Wohnhäusern abschirmt. |
Herr Wagner |
Die Anwohner befürchten eine Lärmbelästigung durch die Feuer- und Rettungswache, |
Lärm- und Emissionsschutz:
Frau Pörsch |
1. Antwort auf Nachfrage zum Thema „Lärm“:
2. Die Stadt Hennef erwägt darüber hinaus die Möglichkeit der Errichtung einer 2m hohen Wand als zusätzliche
schallschutztechnische Maßnahme neben der Stichstraße, die allerdings lt. Vorentwurf des schalltechnischen Gutachtes nicht zwingend erforderlich ist. Es besteht
hier allerdings das Problem, dass der Lärm trotzdem auf die Dachfenster trifft. ( siehe hierzu die Antwort Nr.1, die Einhaltung der zulässigen
Immissionsrichtwerte durch die Bauvorhaben ist gewährleistet. )
3. Die Gebäudehöhe der Feuer- und Rettungswache soll maximal 2 bis 3 geschossig sein,( Höhenangaben der angrenzenden
Wohngebäude liegen mir nicht vor ). 4. Zur Abgrenzung des Gewerbegebiets gibt es einen zusätzlichen Grünstreifen 10 m plus Bepflanzung. |
Herr Wagner |
Herr Wagner regt an, zur Ausgestaltung des Walls (z.B. bepflanzter Schutzwall) das Gespräch mit den Anwohnern der angrenzenden Gärten zu suchen. Die Anwohner möchten auf keine "Gefängnismauern" starren. |
Verkehrsanbindung:
Herr Pipke
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1.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat auf Anfrage der Stadt Hennef einen Anschluss
des Gewerbegebiets an die B8 verneint. 2. Die Stadt hat die alternative Nutzung von bereits angeschlossenen Zufahrten an die B8 geprüft – Die Zufahrt Hossenberg z.B. ist nicht für Feuer- und Rettungsfahrzeuge nutzbar, da in der Kurve nicht der ganze Kreuzungsbereich eingesehen werden kann - das ist problematisch bei Rettungsfahrten mit Blaulicht und erhöhter Geschwindigkeit. |
Frau Pörsch
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1.
Fr. Pörsch erläutert die Hintergründe, welche gegen die Nutzung der bestehenden 2. Die Signalplanung an der Einmündung Wingenshof und das schalltechnische Gutachten werden derzeit erstellt (z.B. eine spätere Möglichkeit zur Aufrüstung der Ampelschaltung für die Feuerwehr wird geprüft). |
Frau Wittmer |
Frau Wittmer erläutert das vorliegende Verkehrsgutachten und bekräftigt, dass es an vielen Verkehrspunkten zu einer Verbesserung kommt. |
Herr Wagner |
1.
Die Anwohner befürchten eine deutliche Zunahme von Lärm und Geruch durch die
neu geplante Zufahrtsstraße direkt hinter ihren Gärten. 2. Die viel-beworbene Verbesserung durch das Verkehrsgutachten kann nicht nachvollzogen werden, die Anwohner rechnen eher mit einer Verschlechterung der derzeitigen Situation. Die Anwohner regen an, dass der zuständige Verkehrsgutachter sowohl an der Ratssitzung als auch an der geplanten Informationsveranstaltung teilnimmt. |
Entwässerung:
Herr Peters |
Herr Peters zeigt Bedenken auf, weitere Entwässerungen in den Höhnerbach vorzunehmen.
Alternative 1: Alle Bauherren verrieseln ihr Wasser
selbst, das Wasser fließt unterirdisch ab (zwischen Boden und Lehmschicht befindet sich ca. 60cm wasserdurchlässiger Boden). |
Herr Stenzel |
1. Herr Stenzel weist darauf hin, dass es eine gesetzliche Vorschrift zur Vorprüfung
der Entwässerungsmöglichkeiten gibt – diese Vorschrift wird durch die Stadt Hennef 2. Es darf nur die Menge Niederschlagswasser in den Höhnerbach eingeleitet werden, die der des natürlichen Einzugsgebietes des Höhnerbaches entspricht. Daher ist der Bau eines Rückhaltebeckens erforderlich.
3. Das Rückhaltebecken wird mit einer
Kapazität von 1300 m³ geplant. Kommt mehr Wasser dort an, als dem natürlichen Einzugsgebietes des Höhnerbaches entspricht, erfolgt eine Rückhaltung in diesem
Becken, so dass nicht mehr Wasser in den Höhnerbach eingeleitet wird, als zulässig ist.
4. Herr Stenzel nimmt zu den Vorschlägen von Herrn Peters wie folgt Stellung:
a. Eine Bohrung unter der B8 und den weiteren Grundstücken zur Ableitung des b. Eine Verpflichtung zur Versicherung für jeden Grundstückseigentümer kann nicht erfolgen, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, da der Boden nicht versicherungsfähig ist. Dieser ist so feinkörnig, dass die Kapillare, die dieses Material aufweist, zu klein sind, um das Wasser versickern zu lassen. |
Herr Hildebrandt |
Herr Hildebrandt unterbricht die Fachdiskussion und schlägt vor, diese Diskussion in einem eigenen Termin auszulagern. Die Herrn Peters und Stenzel befindet sich derzeit in gemeinsamer Terminfindung, um das Thema "Entwässerung" weiter zu besprechen. |
letztes Update: 26.09.2014 // DW